Die Hausordnung regelt die gemeinschaftliche Nutzung des FQZ. Sie gilt für alle Nutzer:innen des FQZ. Wir werden uns dann wohlfühlen, wenn alle Nutzer:innen aufeinander Rücksicht nehmen.
Kinder
Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen. Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder unter acht Jahren den Aufzug NICHT alleine benutzen, Benutzung nur mit einer erwachsenen Begleitperson. Kinder dürfen nicht durch das Gebäude rennen. Eine erwachsene Person begleitet Kinder auf die Toilette. Kinder dürfen nur mit einer Begleitperson auf dem Spielplatz spielen. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Sauberkeit des Spielplatzes und Sandkastens nebst Umgebung gehört zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen.
Spielkreisraum
Den Spielkreisraum bitte nicht mit Straßenschuhen betreten.
Orangerie
Essen bitte nur an den Tischen. Der Geschirrwagen darf in der Orangerie stehen, die Erziehungsberechtigten können gemeinsam mit den Kindern das benutzte Geschirr auf diesem abstellen.
Die Erziehungsberechtigten beaufsichtigen ihre Kinder, besonders in der Spielecke. Mit den Möbeln und Spielmaterialien ist sorgsam umzugehen. Falls etwas kaputtgeht, bitte den anwesenden Gruppenleiter:innen Bescheid geben. Bitte auf einen angemessenen Lautstärkepegel achten. Den Raum bitte gefegt hinterlassen und die Tische abwischen und desinfizieren. Die Sinneshöhle ist keine Kletterbox. Mit den Laufrädern darf man nur im Haus oder auf dem Spielplatz fahren, nicht auf der Terrasse.
Sicherheit
Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Nutzer:innen unzumutbar behindert werden. Im FQZ gilt absolutes Rauchverbot.
Reinigung
Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen. Das Innenmobiliar darf nur im Innenbereich genutzt werden.
Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln oder Tackerklammern an Wänden, Türen, Decken usw. befestigt werden. Hierfür kann Klebeband (Tesafilm) oder ein Bindfaden verwendet werden, das im Anschluss wieder restlos zu entfernen ist. Konfetti und Streudeko ist nicht gestattet.
Lüften
Das Haus ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Die Luftreiniger sind nur als Zusatzgerät gedacht.
Heizen
Auch das FQZ ist von der Energiekrise betroffen, daher während des Angebots die Heizung auf Stufe 3 stellen und beim Verlassen auf Stufe 1. Vielen Dank fürs Mitwirken!
Stand: 25.01.2022